Familie & Grundsicherung
Der Bereich Familie & Grundsicherung umfasst die steuerfinanzierten Leistungen für Familien mit Kindern — Kindergeld, Kinderzuschlag sowie Bildungs- und Teilhabeleistungen — und die Grundsicherung für Menschen im erwerbsfähigen Alter. Dazu gehören Regelbedarfe und Mitwirkungspflichten, die Kosten der Unterkunft und die Betreuungsinfrastruktur, soweit sie Erwerbstätigkeit von Eltern ermöglicht.
Ausgangslage
Die Regeln setzt der Bund: Das Zweite Buch Sozialgesetzbuch bestimmt Regelbedarfe und Mitwirkungspflichten, das Bundeskindergeldgesetz regelt Kindergeld und Kinderzuschlag. Ausgezahlt wird arbeitsteilig — die Jobcenter zahlen die Regelleistungen, die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit Kindergeld und Kinderzuschlag, die Kommunen tragen Unterkunftskosten sowie Bildungs- und Teilhabeleistungen. Am 1. Juli 2026 hat die Neue Grundsicherung das Bürgergeld abgelöst: Die Vermittlung in Arbeit geht der Weiterbildung vor, die Mitwirkungspflichten sind verbindlicher gefasst, die Leistungshöhe bleibt unverändert. Die Regelsätze sind 2026 im zweiten Jahr eingefroren — 563 € für Alleinstehende, je nach Alter 357 € bis 471 € für Kinder. Im Mai 2026 bezogen 5,19 Mio Menschen Regelleistungen, darunter 1,36 Mio Kinder unter 15 Jahren oder 11,3 % dieser Altersgruppe; beide Zahlen sinken seit zwei Jahren. Die Armutsgefährdung von Kindern steigt dagegen: 15,2 % im Jahr 2024 nach 14,0 % im Vorjahr. Kindergeld erreicht mit 259 € je Kind und Monat praktisch alle Familien, der einkommensabhängige Kinderzuschlag dagegen nicht: Bei Einzelleistungen dieser Art stellen bis zu 70 % der Berechtigten keinen Antrag. Ohne neue Maßnahmen bleibt es beim Nebeneinander der Leistungen — die Familienkasse setzt ab Mitte 2026 erste Kindergeldfälle automatisiert fest, eine Zusammenführung der kindbezogenen Leistungen ist nicht beschlossen, und die Erwerbstätigenquote der Mütter minderjähriger Kinder verharrt bei 71,2 %, bei Kindern unter drei Jahren bei 39,7 %.
Übersicht
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