Illustration zur Kategorie Soziale Sicherung
Deutschland · Bund (SGB II, Kindergeld, Kinderzuschlag) · COFOG 10.4/10.7

Familie & Grundsicherung

Der Bereich Familie & Grundsicherung umfasst die steuerfinanzierten Leistungen für Familien mit Kindern — Kindergeld, Kinderzuschlag sowie Bildungs- und Teilhabeleistungen — und die Grundsicherung für Menschen im erwerbsfähigen Alter. Dazu gehören Regelbedarfe und Mitwirkungspflichten, die Kosten der Unterkunft und die Betreuungsinfrastruktur, soweit sie Erwerbstätigkeit von Eltern ermöglicht.

Ausgangslage

Die Regeln setzt der Bund: Das Zweite Buch Sozialgesetzbuch bestimmt Regelbedarfe und Mitwirkungspflichten, das Bundeskindergeldgesetz regelt Kindergeld und Kinderzuschlag. Ausgezahlt wird arbeitsteilig — die Jobcenter zahlen die Regelleistungen, die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit Kindergeld und Kinderzuschlag, die Kommunen tragen Unterkunftskosten sowie Bildungs- und Teilhabeleistungen. Am 1. Juli 2026 hat die Neue Grundsicherung das Bürgergeld abgelöst: Die Vermittlung in Arbeit geht der Weiterbildung vor, die Mitwirkungspflichten sind verbindlicher gefasst, die Leistungshöhe bleibt unverändert. Die Regelsätze sind 2026 im zweiten Jahr eingefroren — 563 € für Alleinstehende, je nach Alter 357 € bis 471 € für Kinder. Im Mai 2026 bezogen 5,19 Mio Menschen Regelleistungen, darunter 1,36 Mio Kinder unter 15 Jahren oder 11,3 % dieser Altersgruppe; beide Zahlen sinken seit zwei Jahren. Die Armutsgefährdung von Kindern steigt dagegen: 15,2 % im Jahr 2024 nach 14,0 % im Vorjahr. Kindergeld erreicht mit 259 € je Kind und Monat praktisch alle Familien, der einkommensabhängige Kinderzuschlag dagegen nicht: Bei Einzelleistungen dieser Art stellen bis zu 70 % der Berechtigten keinen Antrag. Ohne neue Maßnahmen bleibt es beim Nebeneinander der Leistungen — die Familienkasse setzt ab Mitte 2026 erste Kindergeldfälle automatisiert fest, eine Zusammenführung der kindbezogenen Leistungen ist nicht beschlossen, und die Erwerbstätigenquote der Mütter minderjähriger Kinder verharrt bei 71,2 %, bei Kindern unter drei Jahren bei 39,7 %.

Zahlen & Fakten
15,2 %
Armutsgefährdungsquote der unter 18-Jährigen
↗ steigend, 2023: 14,0 %
1,36 Mio
Kinder unter 15 Jahren in Bedarfsgemeinschaften
↘ fallend, −5,5 % zum Vorjahr
5,19 Mio
Regelleistungsberechtigte in der Grundsicherung
↘ fallend, −3,4 % zum Vorjahr
563 € / 390 €
Regelsatz Alleinstehende / Kind (6–13 Jahre) je Monat
→ Nullrunde im zweiten Jahr in Folge
259 €
Kindergeld je Kind und Monat
↗ +4 € zum 1.1.2026
bis zu 70 %
Nichtinanspruchnahme von Einzelleistungen wie dem Kinderzuschlag
→ stabil, ein bis zwei Drittel auch bei Grundsicherungsleistungen
51,0 Mrd €
Bundesausgaben für die Grundsicherung für Arbeitsuchende
↘ leicht fallend, 2025: 51,96 Mrd €
71,2 %
Erwerbstätigenquote der Mütter mit minderjährigen Kindern
↗ steigend, bei Kindern unter drei Jahren: 39,7 %

Übersicht

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