Wohnen & Mieten
Der Bereich Wohnen & Mieten umfasst die Versorgung mit Wohnraum in Deutschland: Wohnungsneubau und Bestandsentwicklung, den Mietwohnungsmarkt, die soziale Wohnraumförderung und das Mietrecht. Er betrifft Mieterhaushalte ebenso wie Eigentümer, Vermieter und die Bau- und Wohnungswirtschaft.
Ausgangslage
Die Zuständigkeiten sind geteilt: Das Mietrecht setzt der Bund im Bürgerlichen Gesetzbuch, die soziale Wohnraumförderung liegt seit der Föderalismusreform 2006 bei den Ländern, der Bund beteiligt sich über Finanzhilfen. Bauleitplanung und Baugenehmigungen verantworten Kommunen und Länder; auf Bundesebene koordiniert das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Der Wohnungsbau ist rückläufig: 2025 wurden 206.600 Wohnungen fertiggestellt, der niedrigste Wert seit 2012 und der zweite deutliche Rückgang in Folge. Die Baugenehmigungen stiegen 2025 erstmals seit 2021 wieder, um 10,8 % auf 238.500 Wohnungen. Zugleich stocken viele genehmigte Projekte: Die durchschnittliche Bauzeit von der Genehmigung bis zur Fertigstellung stieg seit 2020 von 20 auf 27 Monate, und 2025 erloschen 35.700 Baugenehmigungen, der höchste Wert seit 2002. Auf der Nachfrageseite steigen die Mieten weiter: Neuvertragsmieten legten im vierten Quartal 2025 um 4,1 % gegenüber dem Vorjahresquartal zu, Bestandsmieten um 1,8 % (April 2026 gegenüber Vorjahresmonat). Mieterhaushalte wandten 2022 im Schnitt 27,8 % ihres Nettoeinkommens für die Bruttokaltmiete auf; 3,1 Millionen Haushalte lagen über 40 %. Ohne neue Maßnahmen dürfte der Nachfrageüberhang auf dem Mietmarkt anhalten; die gestiegenen Genehmigungen wirken wegen der langen Bauzeiten frühestens ab 2027 spürbar auf die Fertigstellungen.
Übersicht
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Vorschläge
4 bewertet · sortiert nach relativer Stärke- Deutlich besser · 82 %Größe: sehr kleinBau-Turbo
Gemeinden dürfen Wohnungsbau befristet bis Ende 2030 genehmigen, indem sie vom Bauplanungsrecht abweichen — ohne dafür einen Bebauungsplan aufzustellen oder zu ändern.
- Besser · 61 %Größe: kleinMietpreisbremse durchsetzbar machen
Die Mietpreisbremse wird entfristet und erstmals wirklich durchsetzbar gemacht: unaufgeforderte Auskunftspflicht des Vermieters über die zulässige Miete und ihre Berechnung, Beweislast beim Vermieter und eine empfindliche Strafzahlung bei Falschauskunft.
- Besser · 60 %Größe: kleinMietpreisbremse entfristen und verschärfen
Die Mietpreisbremse soll dauerhaft über 2029 hinaus gelten, und die Ausweichwege über Möblierungszuschläge und Indexverträge sollen geschlossen werden.
- Deutlich schlechter · 1 %Größe: kleinVergesellschaftung von Wohnungskonzernen verbieten
Ein Bundesgesetz soll den Ländern verbieten, große private Mietwohnungsbestände nach Artikel 15 des Grundgesetzes in Gemeineigentum zu überführen.